Die bisher in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen
im Straßenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht
der Alpenrepublik gekommen, wie „Spiegel online“ meldet. Die bisher
zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte
würden ohne eine gesetzliche Grundlage benutzt und verstießen damit
gegen Persönlichkeitsrechte des Klägers, heißt es in dem jetzt
veröffentlichten Urteil.
Ein deutscher Autofahrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid über
140 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit und eines zu dichten Abstands
auf einer Tiroler Autobahn Einspruch eingelegt. Jetzt war er damit in letzter
Instanz erfolgreich. (Auto-Reporter.net/Sm)