- Ausschreibung und Reglement für den Volvo Rallye&Drift Cup 2009
Entstehung und Idee:
Der Rallye und Drift Cup 2009 entstand aus der Idee heraus, zum Einem Leuten
die Möglichkeit zu verschaffen aktiv im Motorsport mit Volvos teilzunehmen,
auch wenn deren budgetäre Lage einen Umbau samt allen Nebenkosten eines
Volvos zu einem Rallyevolvo nicht erlaubt. Zum Anderen den Rallyefahrern Gelegenheit
zu geben ihre „Quertreiberei“ noch mehr ausleben zu können.
Eine Fusion zwischen der Dunlop Driftstaatsmeisterschaft und dem Volvo Rallye
& Dift Cup erscheint hier als best geeignete Plattform.
Der ÖAMTC in Form von Dunlop Drift Staatsmeisterschaft Organisator Christoph
Sojak trat mit dieser Idee an Volvo Rallye Team Triestingtal Besitzer Georg
Gschwandner heran und fand sofort Gehör und Zustimmung.
Das Komitee:
Besteht aus Andreas Steuer, langjähriger Co-Pilot, Kenner der
Rallyeszene und Präsident des MCL68,
Georg Gschwandner, Gründer und Besitzer des Volvo Rallye Team Triestingtal
Christoph Sojak, Organisator ÖAMTC Dunlop Driftstaatsmeisterschaft
Das Schiedsgericht:
Als übergeordnetes sportliches neutrales Schiedsgericht speziell
für Belangen die Rallyeveranstaltungen betreffend, wird Herr Werner Schneider
installiert!
Werner Schneider verfügt zum einen über die notwendige berufliche
Erfahrung bezüglich dem österreichischen Motorsportgesetz und dessen
Bestimmungen und zum anderen bei technisch dem Reglement nicht eindeutig zuzuordnenden
Fragen über die dementsprechenden Kontakte seitens der OSK.
Einschreibung, Einschreibgebühr und dafür erbrachte Leistung
Es ist eine Einschreibgebühr für den Volvo Rallye &
Drift Cup 2009 in der Höhe von Euro 150 vorgesehen.
Diese Gebühr wird für die OSK Einschreibgebühr des Cups Administration,
die Pressebetreuung sowie für gemeinschaftliche administrative Nenntätigkeiten
bei Auslandsrallyes verwendet!
Die Einschreibung um im Cup gewertet zu werden, ist jederzeit möglich.
Eine rückwirkende Punktevergabe von bereits absolvierten Läufen
bei welchen man noch nicht eingeschrieben war ist nicht möglich!
Die Einschreibgebühr bleibt auch bei einer Einschreibung während
der Saison unverändert!
Die Wertung:
Sowohl bei den Rallye als auch bei den Driftveranstaltungen wird
es ein Punktesystem geben und ein Preisgeld für die jeweils drei erstplazierten
der einzelnen Läufe ist bei entsprechender Teilnehmeranzahl am Cup ebenfalls
vorgesehen.
Auch eine Jahresgesamtwertung der drei Erstplazierten resultierend aus den
gesammelten Punkten beider Cups ist vorgesehen und auch hier ist ein Preisgeld
und oder Sachpreise angedacht.
Bei den Rallyes sind zwei Streichresultate bei den Drifts ein Streichresultat
vorgesehen!
Ein genaues Punktesystem ist in Ausarbeitung und wird per Durchführungsbestimmung
bekannt gegeben.
Die Klasseneinteilung:
Bei den Driftveranstaltungen können Volvos des Typs 240, 740
und 940 in Limousinen oder Kombiform teilnehmen.
Unterteilt in die Klassen Racing oder Serie. Näheres hiezu siehe Reglement
der Driftstaatsmeisterschaft!
Bei den Rallyeveranstaltungen, können ebenfalls Volvos der Typen 240,
740 und 940 teilnehmen, versehen mit den OSK Sicherheitsbestimmungen und entsprechender
Homolegation.
Ein genaues Reglement ist in Ausarbeitung und wird per Durchführungsbestimmung
bekannt gegeben.
Das verwenden von Volvos der Typen 240, 740 und 940 in Kombiausführung bei Rallyes wäre angedacht, hierfür müsste aber erst ein Auto gebaut und dementsprechend national homologiert werden.
Werbekleber:Es folgt eine Durchführungsbestimmung, für die Driftstaatsmeisterschaft, siehe auch Ausschreibung der Driftstaatmeiterschaft!
Die Läufe:
Rallyes:
18.4 Tiestingtal Rallye (NÖ)
27.6. Weiz Rallye (Stmk)
Juni Szombathely (H)
Juli: Veszprem (H)
18.7. Mühlviertel Rallye (OÖ)
25.-26.9. ARBÖ Rallye (Stmk.)
15-17.10. Waldviertel Rallye
Ersatztermine:
23.5 Althofen Rallye (NÖ)
15.8 Harrach Rallye-Sprint(NÖ)
3.10 Herbstrallye Leiben (NÖ)
Drift:
16-17.5 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Mölbling (Ktn)
12-13.6 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Lang Lebing (Stmk)
10-11.7 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Sallfelden (Szlbg.)
21-23.8 ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Wachau Ring (NÖ)
Reglement Volvo Rallye & Drift Cup 2009
1. Zugelassene Fahrzeuge
Erlaubt sind Volvos aus der 2er Serie mit 2 oder 4 Türen als Limousine
sowie aus der 7er und 9er Serie als 4-Türer- Limousinen, alle Fahrzeuge
müssen einen Heckantrieb aufweisen.
Die Fahrzeuge dürfen entsprechend eines anderen Jahresmodells aufgerüstet
werden.
Nur für die Driftveranstaltungen sind keinerlei Sicherheitsbestimmungen
notwendig! Näheres siehe Ausschreibung Dunlop Driftstaatsmeisterschaft
2009!
Alle Fahrzeuge müssen dem Gruppe H Reglement entsprechen und den derzeit
gültigen Sicherheitsbestimmungen für Gruppe N und A Autos entsprechen.
• Typ 240 hat eine FIA Homologation (A-5112),
• Typ 740 hat eine nationale Homologation SBF NAT 002,
• Typ 940 hat auch eine nationale Homologation SBF NAT 003
Karosserieverstärkungen und -versteifungen sind nicht erlaubt. Normale
Schweißreparaturen sind erlaubt. Durchschweißen der Karosserie
ist nicht erlaubt.
Ein werkseitig montiertes Sonnendach ist erlaubt, muß allerdings während
einer Veranstaltung geschlossen werden.
Es ist erlaubt, ein Sonnendach durch ein normales Dach zu ersetzen, wenn dabei
die Straßenverkehrsordnung beachtet wird. Nachträglich eingebaute
Sonnendächer aus dem Zubehör sind nicht erlaubt.
Es ist erlaubt, die Ersatzradmulden bei dem Model 240 durch ein gerades Blech
zu ersetzen.
2. Technische Bestimmungen am und im Fahrzeug
1. Motor:
Im 2er, 7er und 9er Volvo ist ein 2,3 l - Motor (B 23 E, B230E, B230 F, B230FB)
vorgeschrieben. Ein Katalysator ist für alle Motoren vorgeschrieben.
Ein Turbolader ist nicht erlaubt.
Der Motor darf entsprechend des Werkstatthandbuches überholt werden. Übermaßkolben, Kopf und Block planen, Ventilsitzringe dürfen bearbeitet werden, jedoch ist das Bearbeiten der Kanäle, Auswiegen von Kolben und Pleuel sowie Feinwuchten der Kurbelwelle (bohren und schleifen, nicht abdrehen) nicht erlaubt. Es ist der Serienluftfilterkasten vorgeschrieben. Filtereinsatz freigestellt. Vorheizungvorrichtung darf gänzlich entfernt werden.
Das Mindestgewicht der Schwungscheibe ohne Befestigungsschrauben ist mit 9,3 kg festgelegt.
2. Steuergerät:
bei neueren Fahrzeuge mit LH 2.4 Steuerung (B230F & B230FB) können
Einspritz- (Boschnummer 280 000 935 oder 280 000 934) und Zündsteuergerät
(Boschnummer 0227400175) bei einem Schwedischen Tuner dem original VOC-Reglement
entsprechend (Anhebung der Drehzahlgrenze etc.) anpassen lassen, die Steuergeräte
sind ist dann auf eine ebenfalls in Schweden erhältliche 2.5“ Edelstahl-Auspuffanlage
auch in Verbindung mit einem 531’er Zylinderkopf (B230FB) optimal abgestimmt.
4. Kühlsystem:
Es ist erlaubt, das Thermostat auszubauen, dann muss allerdings die Bypass
Öffnung sicher blockiert werden. Ein Standartlüfter an der Wasserpumpe
mit Antrieb über Keilriemen ist vorgeschrieben. Es ist erlaubt, einen
zusätzlichen elektrisch betriebenen Lüfter entsprechend des Volvo-Zubehörs
zu montieren.
5. Benzinsystem:
Es ist nicht erlaubt, die Benzinpumpen aus der originalen Position zu verändern.
Benzinleitungen müssen unter dem Auto verlegt sein, sie können im
Bedarfsfall gepanzert werden.
6. Elektrisches System:
Es ist jede Art von Batterie erlaubt. Beim 2er muss sie an der originalen
Position montiert sein und beim 7er und 9er darf sie auch in dem Kofferraum
montiert sein. Die Batterie muss eine extra Befestigung mit Hilfe eines Gurtes
oder Bleches haben und der Pluspol muss isoliert sein.
Es ist jede Art von Lichtmaschine erlaubt, solange es sich um ein Volvo-Ersatzteil
handelt. Die Befestigung muss ohne Modifikationen oder extra Konsolen möglich
sein.
7. Getriebe:
Für die 2er Serie ist das 4-Gang-Getriebe (M-45), das „Overdrive“-Getriebe
(M46) und das 5-Gang-Getriebe (M-47) zugelassen. Auch das alte M-40-Getriebe
ist an sich freigegeben, allerdings nicht empfehlenswert.
Bei den 7er und 9er Volvos ist nur das „Overdrive“-Getriebe (M-46)
und das M-47 Getriebe erlaubt.
Für den 2er Volvo ist auch das Mittellager der Kardanwelle aus dem 7er Volvo erlaubt.
8. Kupplung:
Als Kupplungsscheibe ist jede aus der Serie erlaubt, auch die aus dem Turbo-Modell.
Die Kupplung darf auch von einer Nachbau oder Zulieferfirma sein!
9. Auspuff:
Neben den Standardanlagen ist beim 2er-Volvo auch der 60 mm GT-Auspuff erlaubt:
Hosenrohr (8360422), vorderer Dämpfer (8360421) - anstelle des Vorschalldämpfers
darf auch der Katalysator verwendet werden - Rohr über die Hinterachse
(8360213), hinterer Dämpfer (1306192). Das Endstück ist freigestellt,
muss aber dem Originalteil ähneln. Beide Dämpfer dürfen aufgeschnitten
werden und die schalldämpfende Wolle darf entfernt werden, die Dämpfer
müssen dann allerdings wieder ordnungsgemäß verschweißt
werden. Die Vorschriften bei der Geräuschprüfung müssen eingehalten
werden.
Es muss ein Katalysator entsprechend des nationalen Reglements montiert sein.
Für den 7er und 9er Volvo ist neben den Serienanlagen jeder Sportauspuff
mit folgenden maximalen Maßen zugelassen: Rohr maximal 76 mm, Fügestellen
max. 80 mm, das Endrohr ist auf maximal 83 mm begrenzt.
Der Verlegeweg muss beibehalten werden. Ein Katalysator ist vorgeschrieben.
10. Übersetzung:
Es ist jede Serienübersetzung erlaubt (3,54-4,10). Am kürzesten
ist die Achse aus einem Automatikmodel ab Bj. Ende 1989. Die Aluminium-Hinterachse
ist nicht erlaubt. Eine „Multi Link Achse“ ist nicht erlaubt.
Es ist keinerlei Sperre an der Hinterachse erlaubt. Die Räder müssen
einzeln frei drehen, auch ein schwergängiges Differential ist nicht erlaubt.
11. Sperrdifferential:
Bei Rallyefahrzeugen: Nicht erlaubt.
Bei Driftveranstaltungen: freigestellt.
12. Gummilager:
freigestellt
13. Fahrwerk:
Es ist erlaubt, den Kugelkopf am Querlenker aus der „Taxiversion“
zu benutzen (etwas negativen Sturz): Teilnummer 274120. Nicht erlaubt ist
jede Art von Änderung oder Modifizierung an den Befestigungspunkten mit
der Karosserie. Es ist erlaubt, das Fahrwerk in den serienmäßigen
Langlöchern einzustellen.
An der Hinterachse der 2er Volvos dürfen Distanzscheiben mit einer maximalen Breite von 2 cm verwendet werden (8360083).
Eine Domstrebe im Motorraum ist aus dem Zubehör erlaubt, dieses Teil darf auch selbst gebaut werden.
Hersteller Stoßdämpferpatrone und Federn freigestellt, Gewindefahrwerke Coil-Over aus dem schwedischen Rallye-Zubhör sowie passende Domlager sind erlaubt.
Stabilisator und Panhardstab sind freigegeben.
Für die Hinterachse sind weiche Serienfedern und der Ausbau des Stabilisators empfehlenswert.
14. Bremse:
Jeder serienmäßig in einem Volvo je eingebaute Bremskraftregler
ist erlaubt (der aus der Limousine ist für Asphalt empfehlenswert, der
aus dem Kombi für Schotter und Schnee).
Bremssattel: jeder serienmäßig in einem Volvo verbaute und für 15“ Räder zulässige Bremssattel (System ATE, Girling, Bendix ...) ist erlaubt, etwaige Rennbremssättel (AP-Racing, Brembo etc.) ausdrücklich verboten.
Die Position von Bremsleitungen und -schläuchen darf nicht verändert
werden, Schlauchleitungen sind freigestellt d.h. Stahlflexleitungen erlaubt.
Es ist erlaubt, die Bremsbleche zu verändern oder auszubauen.
Eine ABS-Bremsanlage muß im Wettbewerb dauerhaft außer Funktion gesetzt werden.
Beläge sind freigestellt.
Bremsscheiben aus dem Nachbauhandel in gelochter, geschlitzter Bauform oder in Kombination (Brembo, Zimmermann, Sandtler, CTF usw.) sind erlaubt solange diese über eine ABE verfügen, etwaige 2-teilige oder speziell gefertigte und behandelte Rennbremsscheiben auch mit ABE sind ausdrücklich verboten.
Die Position der Betätigungseinrichtung der Handbremse muss der Serie entsprechend. Die Übertragungseinrichtung sowie die Handbremsbeläge sind freigestellt! ein Fly – off Umbau ist erlaubt.
15. Felgen:
Allgemein gilt, dass die maximal erlaubte Felgenbreite 6“ beträgt.
Jede originale 15''-Volvo-Felge (Aluminium sowie Stahl) aus der 2er, 7er und
9er Serie ist jedenfalls zugelassen. Auf Vorder- und Hinterachse sind unterschiedliche
Felgen erlaubt.
Es ist erlaubt, das Ersatzrad während des Wettbewerbes wegzulassen. Das
Ersatzrad darf an anderer Position mit einer anderen Art der Befestigung im
Kofferraum angebracht werden. Eine Stahlfelge als Ersatzrad ist erlaubt, auch
wenn das Auto mit Felgen aus Aluminium ausgerüstet ist.
16. Reifen:
Es sind einheitsreifen der Dimension 195/65/15 vorgeschrieben, die Marke wird
per Durchführungsbestimmung bekannt gegeben. Radmuttern und Radbolzen
sind freigestellt.
Bei den Driftveranstaltungen sind die Reifen frei gegeben.
17. Lenkung:
Rechtslenker sind nicht erlaubt. Servolenkung ist erlaubt, eine Servolenkung
darf auch ohne Servounterstützung gefahren werden, allerdings muss dann
der Ölbehälter ordentlich verschlossen werden. Das Lenkrad ist freigestellt.
18. Karosserie:
Die Karosserie soll in einem ordentlichen Zustand sein. Zierleisten dürfen
entfernt werden. Karosserieverstärkungen und -versteifungen sind nicht
erlaubt. Normale Schweißreparaturen sind erlaubt, ein Durchschweißen
der Karosserie ist nicht erlaubt. Es ist erlaubt, den Unterboden-Korrosionsschutz
zu entfernen. Es ist erlaubt, die Matte und die Isolierung aus dem Kofferraum
zu entfernen. Es ist erlaubt, die Ersatzradmulden bei dem Model 240 durch
ein gerades Blech zu ersetzen.
Ein werkseitig montiertes Schiebedach muss während einer Veranstaltung
geschlossen
werden. Es ist erlaubt, ein Schiebedach durch ein normales Dach zu ersetzen,
wenn dabei die Straßenverkehrsordnung beachtet wird. Sonnendächer
aus dem Zubehör sind nicht erlaubt.
Wenn ein Kühlergrill mit Löchern für Zusatzscheinwerfer montiert
ist, müssen entweder Scheinwerfer montiert sein oder diese Löcher
mit Scheiben verschlossen sein.
Der Kühlergrill muss einem originalen Modell entsprechen, die diagonale
Rippe und das Emblem müssen montiert sein.
Bei Stoßstangen aus Plastik dürfen die Seitenteile mit Bolzen befestigt
werden.
Spoiler - jeder serienmäßige Front- oder Heckspoiler ist erlaubt, alle anderen Spoiler sind verboten.
19. Innenausstattung:
Armaturenbrett und Türverkleidungen müssen erhalten bleiben, ansonsten
freigestellt
Sitze, Gurte, Käfig / Zelle, Unterfahrschutz sowie Tankschutz sind freigestellt.
20. Motorhaube und Kofferraumdeckel:
Beim 2er-Volvo darf beides nicht aus Aluminium bestehen. Die Motorhaube muss
von außen zu öffnen sein. Auch der Kofferraumdeckel muss direkt
von außen zu öffnen sein.
Es ist nicht erlaubt, Kofferraumdeckel ab dem Jahr 1986 und jünger auf
älteren Modellen zu montieren.
21. Gewicht:
Das Gewicht von Fahrzeug samt Fahrer und Beifahrer muss mindestens 1290 kg
betragen. Als Toleranz soll 1% Abweichung berücksichtigt werden (1290
- 1%). Ballastgewichte sind nicht erlaubt, das Ersatzrad gilt nicht als Ballast.
22. Sicherheit:
Bei Rallyefahrzeugen - Es gelten die nationalen Sicherheitsbestimmungen nach
Gruppe H. Käfig, Sitze, Gurte, 2 Gurtmesser und Feuerlöschanlage
sowie Handfeuerlöscher sind entsprechend den nationalen Bestimmungen
vorgeschrieben.
23. Sonstiges:
Scheibenwischer: Die Wischer müssen serienmäßig sein und die
normale Parkposition haben.
Rückspiegel: Der innere und die beiden äußeren Spiegel müssen
original sein. Es ist erlaubt, die äußeren Spiegel während
der Veranstaltung einzuklappen.
Ersatz- und Verschleißteile: Verschleiß-, Service- und Ersatzteile
dürfen auch aus dem Zubehörhandel gekauft und verwendet werden (Nachbau
oder Indentteile).
Eventuell notwendige Änderungen des Reglements werden per Durchführungsverordnung
rechtzeitig vor Saisonbeginn bekannt gegeben!