Das Berufungsgericht des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) hat die
Entscheidung der Sportkommissare bestätigt und die Berufung des Audi
Sport Team Abt Sportsline gegen den Wertungsausschluss von Mattias
Ekström beim DTM-Rennen auf dem Norisring (14. Juli 2013) zurückgewiesen.
Da der Fahrer seinen Sieg auf der Strecke aber unter sportlich
einwandfreien Bedingungen erzielt hat und das Fahrzeug dem Reglement
entsprach, hatte das Team durch den Regelverstoß im Parc fermé keinen
Wettbewerbsvorteil. Daher entschied das Gericht, dass die nachfolgenden
Teilnehmer nicht aufrücken. Der Kanadier Robert Wickens (STIHL
Mercedes AMG) ist damit als Zweiter der Bestplatzierte Fahrer beim
5. DTM-Lauf.
Dem Team war vorgeworfen worden, die Parc-fermé-Bestimmungen missachtet zu haben, die in Art. 44 des DTM-Reglements festgelegt sind. In diesem Reglementspassus ist unter anderem geregelt, dass vor der technischen Nachuntersuchung des Fahrzeugs keine Materialien oder Substanzen entfernt oder hinzugefügt werden dürfen. TV-Aufzeichnungen belegten allerdings, dass dem Fahrer noch vor dem durch das Reglement vorgesehenen Wiegen nachweislich eine Flüssigkeit unter anderem in die Tasche des Fahreroveralls gefüllt worden war.
Dem Team war vorgeworfen worden, die Parc-fermé-Bestimmungen missachtet zu haben, die in Art. 44 des DTM-Reglements festgelegt sind. In diesem Reglementspassus ist unter anderem geregelt, dass vor der technischen Nachuntersuchung des Fahrzeugs keine Materialien oder Substanzen entfernt oder hinzugefügt werden dürfen. TV-Aufzeichnungen belegten allerdings, dass dem Fahrer noch vor dem durch das Reglement vorgesehenen Wiegen nachweislich eine Flüssigkeit unter anderem in die Tasche des Fahreroveralls gefüllt worden war.