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231227 Prototyp DH 8892Autofahrer sind verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen. Die Inhalte sind exakt vorgeschrieben und müssen haltbar sein.

Ein regelmäßiger Check des Erste-Hilfe-Koffers ist zwingend, um für Sicherheit zu sorgen. Erfahren Sie hier bei uns, wie Ihr Notfallkit bestückt sein muss und wann es Zeit wird, für einen Wechsel.

Gesetzlich vorgeschriebener Erste-Hilfe-Kasten und Zusätze

Verpflichtend ist die Mitführung des nach DIN 13164 vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kastens. Benötigen Sie darüber hinaus regelmäßig spezielle Arzneimittel, lohnt sich ein kleiner Vorrat im Handschuhfach (z.B. Augentropfen, Salben etc.). Werden Sie ohne Erste-Hilfe-Kasten erwischt, wird das ziemlich teuer. Das trifft auch zu, wenn der Inhalt abgelaufen ist oder nicht den Vorgaben verspricht. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen, was auf jeden Fall enthalten sein muss:

Pflaster-Set (bestehend aus 14 Teilen, darunter Wundschnellverbände, Verbände für die Fingerkuppe, Pflasterstrips in unterschiedlichen Maßen)
Feuchttücher zur Reinigung von unverletzten Hautteilen
Dreieckstuch als Fixier- und Tragehilfe bei Unfällen
Erste-Hilfe-Ratgeber (Broschüre)
Sterile Kompresse
Zwei Fixierbinden in verschiedenen Maßen
Hygienische Handschuhe in Staubschutzverpackung
Schere für den Verbandkasten
Rettungsdecke
Verbandtücher (mindestens zwei Stück)
Verbandpäckchen (2 x mittelgroß, 1 x klein, 1 x groß), einzeln und steril verpackt

Neue Regelungen ab 2022 - Mundschutzmasken als Pflicht

Seit Februar 2022 gibt es eine neue DIN-Norm für Verbandskästen. Sie schreibt vor, dass künftig auch zwei Mundschutzmasken mitgeführt werden müssen. Die Regelung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Wie der ADAC berichtete, müssen Sie einen noch haltbaren Verbandskasten allerdings nicht austauschen. Erst, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sind Sie zum Tausch gezwungen. Dann lohnt es sich, die neuen Erste-Hilfe-Kästen zu kaufen, die automatisch zwei Masken enthalten. 231227 Prototyp DH 8919Klare Ansage: Das gehört in einen Erste-Hilfe-Koffer für Autofahrer
Foto: Dirk Hartung / Agentur Autosport.at

Strafe bei abgelaufenem Erste-Hilfe-Kasten - nicht hoch, aber ärgerlich

Mit fünf Euro Bußgeld ist der abgelaufene Verbandskasten im Auto noch ein recht günstiges Vergehen. Ärgerlich ist es aber trotzdem, denn Sie gefährden sich selbst. Obwohl das Material zur Wundversorgung steril verpackt ist, hat es ein Haltbarkeitsdatum. Ist es überschritten, kann keine Keimfreiheit mehr garantiert werden. Müssen Sie bei einem Unfall einen anderen Menschen versorgen, kann es zu schweren Komplikationen durch nicht-steriles Material kommen. Prüfen Sie Ihren Verbandskasten daher einmal im Jahr und tauschen Sie ihn bei Bedarf aus.

Übrigens: Wenn Sie Ihr Motorrad fit für den Herbst machen, fällt der Blick in den Verbandskasten weg. Sie sind als Biker nicht verpflichtet, einen solchen auf dem "Bock" zu haben. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich aber dennoch, nie ohne Schutzmaterial auf große Fahrt zu gehen. Nutzen Sie dafür die Gepäckbox, es gibt bereits sehr kleine und kompakte Verbandskästen.

Fazit: Sicherheit im Auto - nie ohne den passenden Verbandskasten
Die Vorschrift, einen Verbandskasten mitzuführen, dient vor allem der optimalen Unfallversorgung. So wie der Kasten Pflicht ist, müssen Sie auch ein Warndreieck an Bord haben. Der Sinn hinter den Maßnahmen besteht darin, eine mögliche Unfallstelle sofort abzusichern und verletzte Personen zu versorgen. Ein intakter Verbandskasten ist nicht aus Pflichtbewusstsein sinnvoll, sondern dient auch dem Eigenschutz!

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