Hannover (ots)
Seit 20 Jahren müssen Autofahrer regelmäßig zur Abgasuntersuchung.
Am 1. April 1985 trat die Verordnung in Kraft, welche die zunehmende
Luftverschmutzung eindämmen, und die Städte vom "blauen Dunst"
befreien sollte. Die damals noch als Abgassonderuntersuchung, ASU, bezeichnete Prüfung, orientierte
sich an Schadstoff-Sollwerten, die nicht überschritten werden durften. An
den TÜV-STATIONEN wurden alle Autos mit Ottomotor einmal im Jahr untersucht:
"Wir haben uns Auspuff und Zündung angeschaut, und den Kohlenmonoxid-Gehalt
des Fahrzeugs gemessen. Damals noch alles zu Fuß", erinnert sich Axel
Böhme vom TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Gab es keinen Grund zur Beanstandung,
bekam der Autofahrer eine Bescheinigung ausgestellt, die er beim Autofahren mitzuführen
hatte. Waren die Werte zu hoch, musste nachgebessert
werden. Die eckige Plakette, die heute die vorderen Nummernschilder der Autos
ziert, wurde erst 1993 eingeführt, als aus der ASU die AU, Abgasuntersuchung
wurde. Seit dem müssen auch Dieselfahrzeuge und Autos mit geregeltem Katalysator
zum "Abgas-TÜV".