• Zeitplan und Klasseneinteilung
• Die Ausschreibung
Am 2. Tag steht die ARBÖ Classic touristisch auf dem Programm - eine Ausfahrt älterer Fahrzeuge. Hier werden neben den Startern vom 1. Tag auch noch andere wertvolle ältere Fahrzeuge auf die Strecke rund um die Hallermauern gehen - durch die beiden Nationalparkregionen Gesäuse und Kalkalpen. Admont, Trieben, Spital am Pyhrn und Rosenau am Hengstpaß sind Etappenziele. Das Oldiezentrum befindet sich in Hall.
ARBÖ Classic 2006 9. / 10. Juni 2006 - AUSSCHREIBUNG
1) Veranstalter: ARBÖ Admont, Ennsweg 123, A - 8911
Admont, Tel.: ++43 676 532 51 30
2) Zeitplan:
1. Nennschluss: 22. April 2006 (reduziertes Nenngeld*)
2. Nennschluss: 22. Mai 2006 (normales Nenngeld*)
* das Nenngeld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des ARBÖ Admont
eingelangt sein.
ARBÖ Classic sportlich - „XEIS Rallye“ .
Abnahme - Ausgabe der Unterlagen: 9. Juni 2006 13.00 bis 16.00 Uhr
Weng im Gesäuse - Gasthaus Kirchenwirt
Fahrerbesprechung: 9. Juni 2006 17.00 Uhr
Weng im Gesäuse – Gemeindeamt
Start „ Xeis-Rallye“(ARBÖ Classic Sportlich): 9. Juni 2006
17.30 Uhr
Weng im Gesäuse – Gemeindeamt
Ziel „ Xeis-Rallye“(ARBÖ Classic Sportlich): 9. Juni 2006
20.30 Uhr
Hall - Sportplatz
ARBÖ Classic – Steirischer Empfang 9. Juni 2006 21.30 Uhr
Hall - Sportplatz
ARBÖ Classic touristisch .
Abnahme - Ausgabe der Unterlagen: 10. Juni 2006 8.30 bis 9.15 Uhr
Hall - Gemeindeamt
Einbringung der Fahrzeuge Startparkplatz: 10. Juni 2006 8.30 bis 9.30 Uhr
Hall – Platz gegenüber Gemeindeamt
Fahrerbesprechung: 10. Juni 2006 9.45 Uhr
Hall - Gemeindeamt
Start ARBÖ Classic 10. Juni 2006 10.00 Uhr
Hall - Dorfplatz
Ziel + Oldieparade ARBÖ Classic 10. Juni 2006 16.00 Uhr
Hall - Dorfplatz
Siegerehrung XEIS Rallye+ARBÖ Classic 10. Juni 2006 18.00 Uhr
Hall - Rüsthaus
3) Teilnehmer/Fahrzeuge/Klassen:
ARBÖ Classic sportlich „XEIS-Rallye“ nur Freitag
Klasse A 1: Automobile bis einschl. Baujahr 1956
Klasse A 2: Automobile der Baujahre 1957 bis 1971
Klasse A 3: Automobile der Baujahre 1972 bis 1981
Klasse A 4: Automobile der Baujahre 1982 bis 1991 (Oldieanwärter)
Klasse M 5: Motorräder bis einschl. Baujahr 1971
Klasse M 6: Motorräder der Baujahre 1972 bis 1991
Klasse M 7: Beiwagen ohne Unterteilung
Klasse S: Fahrzeuge ab Baujahr 1992 (Fahren mit Sondergenehmigung des Veranstalters)
Klasse Mini:Sonderwertung für alle MINI-Fahrzeuge
ARBÖ Classic touristisch nur Samstag
Keine Klasseneinteilung - Fahrzeuge bis einschl. Baujahr 1991 Alle teilnehmenden
Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen und die Fahrer im
Besitze der behördlich vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere sein. Die Teilnehmer
haben die Kraftfahr- und Straßenverkehrsvorschriften genau einzuhalten.
Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss führen.
4) Abnahme
Bei der Abnahme muss der Fahrer anwesend sein und hat folgende Dokumente vorzulegen:
- gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- Zulassungspapiere für das Fahrzeug
- Nenngeldeinzahlungsbestätigung
5) Nennung / Nenngeld:
Nennungen an: ARBÖ Admont – Motorsport, Ennsweg 123, A - 8911 Admont
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Fax: ++43 3613 20094
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Nennung !!http://www.steiermark-rallye.at/classic/
ARBÖ Classic sportlich (XEIS-Rallye) Freitag + Samstag
1. Nennschluss reduziertes Nenngeld ¤ 75,-- Auto - Pro Team (2 Personen)
¤ 40,-- Motorräder (1 Person)
2. Nennschluss normales Nenngeld ¤ 85,-- Auto - Pro Team (2 Personen)
¤ 45,-- Motorräder (1 Person)
ARBÖ Classic touristisch nur Samstag
1. Nennschluss reduziertes Nenngeld ¤ 40,-- Auto - Pro Team (2 Personen)
¤ 25,-- Motorräder (1 Person)
2. Nennschluss normales Nenngeld ¤ 50,-- Auto - Pro Team (2 Personen)
¤ 30,-- Motorräder (1 Person)
Nachnenngebühr (Bis ½ Stunde vor Startbeginn) ¤ 10,--
Zusätzliche Person im Fahrzeug ¤ 20,--
Das Nenngeld ist einzuzahlen auf:
Konto-Nr.: 84.202 bei der Raiffeisenbank Admont, Bankleitzahl 38001
lautend auf: ARBÖ Admont – Classic Nenngeld.
Nennung ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
Für Teilnehmer aus dem Ausland (Nicht-Österreich) können aus
Gründen der Auslandsüberweisungsspesen das Nenngeld erst bei der
Abnahme bezahlen. Das Nenngeld beinhaltet folgende Leistungen: Startgebühr,
Fahrtunterlagen, Roadbook, Steirer-Empfang, Rallyeschild, Startnummer, Stärkung
auf der Strecke, Pannenhilfe, Ehrenpreise, Oldieparty mit Jause. Nachnennungen
am Start sind nur Maßgabe der freien Plätze und gegen eine Mehrgebühr
von ¤ 10,- möglich. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt,
wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
6) INFO - e-mail und Internetservice: Teilnehmer mit Angabe
einer Emailadresse, SMS (Handynummer) oder einem Faxanschluss erhalten bei
Eingang der Nennung eine Nennbestätigung. Ab Anfang April gibt es laufend
Classic-News sowie den aktuellen Stand der eingegangenen Nennungen auf der
Homepage. Weiters machen wir auf der Nennliste auf unserer Homepage einen
Link zu einer vorhandenen Homepage der Teilnehmer bzw. zu Fotos. Bitte den
Hinweis auf einen Link oder das Bild vom Fahrzeug per mail zusenden. www.steiermark-rallye.at
7) Ablauf und Wertungsmodus:
ARBÖ Classic sportlich „XEIS Rallye“ .
Die „XEIS Rallye“ findet am 1. Tag – Freitag statt - Diese
Wertungsfahrt ist mehrere Etappen unterteilt. Die Teilnehmer erhalten ein
Bordbuch (Roadbook) mit eingezeichneter Strecke und Beschreibug der Route,
sowie Bordkarten. Diese sind Bestandteil der Fahrtunterlagen. Auf der Strecke
sind Zuverlässigkeits-, wie Gleichmäßigkeitsprüfungen
und andere Aufgaben bzw. Übungen eingebaut. Angaben zur Strecke XEIS
Rallye (1. Tag) Schnitt: ca. 45 km/h Gesamtlänge: ca. 80 km Gewertet
wird nach Strafpunkten. Die sich dabei ergebenen Punkte werden addiert. Sieger
wird das Team mit den wenigsten Punkten. Die Wertung erfolgt nach den unter
Pkt. 3 angeführten Klassen. Für die Gesamtwertung der ARBÖ
Classic zählen beide Tage. ARBÖ Classic touristisch .
Nur 2. Tag – Samstag: ARBÖ Classic - Diese touristische Ausfahrt
hat eine Gesamtlänge von ca. 180 km und führt die Teilnehmer zu
herausragenden landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten in
der Region Nationalpark Gesäuse(Steiermark) und Nationalpark Kalkalpen
(Oberösterreich). Bei dieser Variante werden keine besonderen sportlichen
Anforderungen an die Teilnehmer gestellt. Aufgabenstellung der touristischen
Ausfahrt Um die Einhaltung der Strecke überprüfen zu können,
wird den Teilnehmern eine Bordkarte und ein Bilderbogen ausgehändigt,
auf dem sich verschiedene Bilder über Sehenswürdigkeiten, Bauwerke
usw. befinden, welche die Teilnehmer bei genauer Streckeneinhaltung ohne Schwierigkeit
erkennen bzw. finden können. Die unterwegs zu lösenden Aufgaben
sowie die Bewertung sind im Bordbuch genau beschrieben. Bewertet wird das
Auffinden der Strecke, wobei unterwegs Fragen zu beantworten und leichte Übungen
zu lösen sind.
Angaben zur Strecke 2. Tag Schnitt: ca. 30 km/h Gesamtlänge: ca. 180
km, Sonderbewerb - Biathlonschiessen, Auf der Biathlonanlage in der Innerrosenau
bei Rosenau am Hengstpaß kann ein jeder sich beim Schiessen testen und
um den großen Preis von Rosenau mitmachen.
8) Wertung + Preise
ARBÖ Classic sportlich (XEIS-Rallye) nur Freitag Klassenwertung (Einteilung
Punkt 3): 1. – 3. Platz Pokale Gesamtwertung (1.+2.Tag): 1. –
3. Platz Trophäen Für die Gesamtwertung zählt die Wertung vom
1. Tag und die Erreichung einer Goldmedaille am 2. Tag ARBÖ Classic touristisch
nur Samstag Keine Klasseneinteilung - Fahrer und Beifahrer werden abhängig
von ihrem Abschneiden mit Silberund Bronzemedaillen prämiert.
9) Allgemeine Bestimmungen:
Dem Veranstalter steht das Recht zu, Nennungen ohne Angabe von Gründen
abzuweisen, ebenso die Veranstaltung zu verschieben, abzuändern oder
abzusagen. Zur Fahrt ergehen nähere Durchführungsbestimmungen, die
den Teilnehmern bei der Abnahme übergeben werden, welche die genaue Route,
Übungen und Aufgabenstellungen enthalten und für die Wertung verbindlich
sind. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden
ab, die während der Veranstaltung eintreten können. Die Fahrer tragen
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihnen bzw. ihren
Fahrzeugen verursachten Personen- oder Sachschäden selbst. Die Fahrer
unterwerfen sich den Durchführungsbestimmungen und verpflichten sich
unter keinen Umständen die ordentlichen Gerichte anzurufen.