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• Der Kraftfahrzeuganhänger - für die EU die ultimative Erfindung!
• Der österreichische Gewerbeverein ist verwundert
• Zwei Fragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
• Entschädigungsstellen und Versicherungsschutz für Anhänger
Immerhin die hochnoble und teuer salärierte Europäische Kommission hat einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vorgelegt, in dem zwei Fragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung behandelt werden - Entschädigungsstellen und Versicherungsschutz für Anhänger. Offenbar gab es bis dato keine Kfz-Anhänger oder diese wurden nie über Staatsgrenzen gebracht, wundert man sich im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

O-Ton der EU-Pressestelle: "Auf der Grundlage mehrerer Konsultationen der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit, die im Jahre 2005 durchgeführt wurden, werden in dem Bericht Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Entschädigung der Opfer von Unfällen mit Anhängern vorgeschlagen, die anlässlich der für 2007/2008 beabsichtigten Neufassung der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinien geprüft werden könnten. Außerdem wird in dem Bericht festgestellt, dass die Entschädigungsstellen in der EU reibungslos funktionieren und dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundlegende Überarbeitung der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinien erforderlich ist." Also wozu die Aufregung und der bürokratische Aufwand?

Bedeutungsschwer erklärte dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Mitglied der Kommission, Charlie McCreevy: "Die europäischen Bürger müssen ihre Autos in anderen Mitgliedstaaten genauso nutzen können wie im eigenen Land und dabei die Gewissheit haben, dass sie einen angemessenen Versicherungsschutz genießen und etwaige Ansprüche rasch und effizient bearbeitet werden. Deshalb freue ich mich über das Ergebnis unserer umfassenden Konsultationen, wonach die Entschädigungsstellen in der EU gut arbeiten. Wir müssen jedoch noch genauer untersuchen, wie diese Stellen in der Öffentlichkeit noch bekannter werden können und wie die Entschädigung bei Unfällen mit Anhängern verbessert werden kann."

Liest man diese Aussendung kritisch, dann kann nur der Eindruck entstehen, dass man in der EU krampfhaft nach Beschäftigungstherapien von zur Depression neigenden unterforderten EU-Beamten sucht. Anhänger gibt es seit Menschengedenken, seit eben dieser Periode fuhren diese über Staatsgrenzen und wie die EU selbst feststellte gab es bei Unfällen nie nennenswerte Probleme mit der Entschädigung von Opfern.

Der ÖGV geht davon aus, dass die EU doch eine ganze Menge wirklicher Aufgaben hat. So ist doch gerade der Binnenmarkt lediglich in Bezug auf den Warenaustausch geregelt. Wettbewerbsverzerrungen etwa im Arbeits-, Umwelt-, Vergabe- oder Steuerrecht stehen nach wie vor an, gelöst zu werden. In dieser Situation prüft man aber einen Zustand, der offenbar zu keiner Sorge Anlass gibt! Eure Sorgen wollen wir haben, liebe EU-Politiker und -Bürokraten! (Quelle: pts/ÖGV)

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