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220508 Gasolini GU 2087Seit Mai 2022 ist es so weit, nach hitzigen Diskussionen in den Parlamenten ist die Lex-GTI in Kraft getreten, mit ersten massiven Folgen für Autotuning-Freunde

Seit Mai 2022 ist es so weit, nach hitzigen Diskussionen in den Parlamenten ist die Lex-GTI in Kraft getreten. Besonders das Land Kärnten hat bei der Verabschiedung des Gesetzes aufs Gas gedrückt, da vor allem hier die Anwohner in den warmen Monaten von aufheulenden Motoren und lauten Auspuffanlagen während der GTI-Vortreffen gestört werden. Zum einen beinhaltet das Gesetz eine deutliche Anhebung der fälligen Bußgelder, zum anderen gibt es staatlichen Behörden die Möglichkeit stark frisierte Boliden für bis zu 3 Tage, ohne vorherigen richterlichen Beschluss stillzulegen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Umrüstungen am Fahrzeug angemeldet werden müssen und welche Strafen der erneuerte Bußgeldkatalog für unsachgemäßes Tuning vorsieht.

Welche Umrüstungen müssen genehmigt werden?

Bauliche Anpassungen am Fahrzeug müssen bei den technischen Prüfstellen der Landesregierungen genehmigt werden. Nachdem das neue Teil geprüft wurde, wird es in die Genehmigungsdokumente oder den Fahrzeugschein eingetragen. Eine solche Eintragung schlägt mit Gesamtkosten von circa 40 Euro zu Buche und muss unter anderem bei den folgenden Änderungen gemacht werden:

  • Änderungen am Motor: Wenn, wie beim Chiptuning, die Leistung des Motors um mehr als 5 Prozent erhöht wird, muss die Veränderung, im Fahrzeugschein eingetragen werden. Vorsicht: Unsachgemäße Veränderungen an der Leistung eines Fahrzeugs können gravierende Schäden am Motor verursachen. Aus diesem Grund sollte man schon bei der Werkstattsuche aufmerksam sein. Portale wie repareo arbeiten deshalb auch nur mit geprüften Kfz-Betrieben zusammen, die jeden Arbeitsschritt ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren.
  • Tieferlegung: Veränderungen am Fahrwerk müssen grundsätzlich immer eingetragen werden.
  • Tönungsfolie: Solche Folien sind nur erlaubt, wenn sie für den jeweiligen Fahrzeugtypen zugelassen sind und in einer Fachwerkstatt angebracht wurden.
  • Veränderungen am Lenkrad: Genau wie für das Fahrwerk gilt für den Lenkradtausch eine Eintragungspflicht. Ausnahmen gibt es bei richtliniengeprüften Bauteilen.
  • Auspuffanlagen: Auch bei einem Wechsel des Auspuffs, muss die Änderung nicht eingetragen werden, wenn er im Vorfeld anhand der EG-Betriebserlaubnisrichtlnie geprüft wurde.

Welche Neuregelungen kommen mit der Lex-GTI ?

Die aktuelle Gesetzesnovelle gibt der Polizei neue Instrumente an die Hand, um gegen Verkehrsrowdys vorzugehen. Diese betreffen nicht nur bauliche Veränderungen am Fahrzeug, sondern auch rücksichtslose Fahrweisen, wie Kreisel drehen oder Motorgeheul an der Ampel.220508 Gasolini GU 2144Autotuning in Österreich - Die Lex-GTI und ihre Folgen für Fahrzeuganpassungen
Foto: Govinda Ullram / Agentur Autosport.at


Wird eine fahrzeugbedingte Luftverschmutzung oder eine Lärmbelästigung festgestellt, haben die Ordnungshüter jetzt die Möglichkeit ohne vorherige technische Prüfung den Wagen stillzulegen. Dafür können nicht nur Kennzeichen, Fahrzeugpapiere und Schlüssel sichergestellt werden, die Polizei kann auch bis zu 72 Stunden eine sogenannte Kralle am Auto befestigen und es auf diesem Wege stilllegen.
Zusätzlich werden die Strafen nach oben hin angepasst: Das Mindeststrafmaß beträgt nun 300 Euro, bei gravierenden Verstößen können sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden. Die Erhöhung wurde notwendig, weil viele Hobbyschrauber oft finanziell gut dastehen.

Fazit

In Zukunft sollte man es sich also zweimal überlegen, ob man sich rücksichtslos im Straßenverkehr verhält oder Bauteile ohne Genehmigung verbaut. Das wird durch die Lex-GTI nämlich nicht nur teuer, sondern kann auch dafür sorgen, dass man für eine Weile auf die Bahn oder das Fahrrad umsteigen muss.

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