ar - 26. August 2005. Schalldämpfer, Katalysatoren und sonstige Teile von Auspuffanlagen werden seit Anfang dieses Jahres verstärkt bei Discountern und Internetanbietern zu extrem günstigen Preisen offeriert. Vor einem Zugriff auf diese "Schnäppchen" warnen jetzt mehrere deutsche Hersteller, da diese Produkte häufig nicht die für den Einsatz in der Bundesrepublik notwendigen Typgenehmigungsverfahren durchlaufen haben. Gegebenfalls kann dadurch der Autofahrer bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz gefährden.
Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erteilte Betriebserlaubnis
oder ohne internationale Prüfzeichen wie ein "E" im Kreis oder
"e" im Rechteck kann für den Fahrzeughalter gleich mehrere Konsequenzen
haben. Wird bei der Hauptuntersuchung ein nicht zugelassener Schalldämpfer
identifiziert, kann auf Kosten des Auto-Besitzers ein Gutachten über das
Gas- und Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden.
Fällt das dann negativ aus, verliert das Fahrzeug - auch nachträglich
- seine Betriebserlaubnis. Neben dem sofortigen Austausch ist in der Regel ein
Bußgeld fällig. Wird nach einem Unfall - gleichgültig ob schuldig
oder schuldlos - eine nicht genehmigte Auspuffanlage entdeckt, erlischt der Versicherungsschutz.
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen größtenteils aus
Osteuropa, speziell aus Polen. Aber auch aus Portugal, Spanien, Italien und
Finnland, wobei sich der Käufer nicht z.B. von einer polnischen Typgenehmigung
täuschen lassen sollte. Die ist in Deutschland nämlich nichts wert,
wenn nicht zusätzlich eine deutsche bzw. EWG-Betriebserlaubnis oder -Bauart-Genehmigung,
eine EG-Typengenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen. Bezieht ein Autokäufer
nicht-homologierte Teile von einer Werkstatt oder einem Händler, muss er
darauf und die möglichen Folgen hingewiesen werden. Geschieht dies nicht,
kann er den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten und Sachmängelhaftung
gegenüber dem Händler oder der Werkstatt geltend machen. (ar/hhg)