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ar - 26. August 2005. Schalldämpfer, Katalysatoren und sonstige Teile von Auspuffanlagen werden seit Anfang dieses Jahres verstärkt bei Discountern und Internetanbietern zu extrem günstigen Preisen offeriert. Vor einem Zugriff auf diese "Schnäppchen" warnen jetzt mehrere deutsche Hersteller, da diese Produkte häufig nicht die für den Einsatz in der Bundesrepublik notwendigen Typgenehmigungsverfahren durchlaufen haben. Gegebenfalls kann dadurch der Autofahrer bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz gefährden. Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erteilte Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie ein "E" im Kreis oder "e" im Rechteck kann für den Fahrzeughalter gleich mehrere Konsequenzen haben. Wird bei der Hauptuntersuchung ein nicht zugelassener Schalldämpfer identifiziert, kann auf Kosten des Auto-Besitzers ein Gutachten über das Gas- und Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden. Fällt das dann negativ aus, verliert das Fahrzeug - auch nachträglich - seine Betriebserlaubnis. Neben dem sofortigen Austausch ist in der Regel ein Bußgeld fällig. Wird nach einem Unfall - gleichgültig ob schuldig oder schuldlos - eine nicht genehmigte Auspuffanlage entdeckt, erlischt der Versicherungsschutz.

Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen größtenteils aus Osteuropa, speziell aus Polen. Aber auch aus Portugal, Spanien, Italien und Finnland, wobei sich der Käufer nicht z.B. von einer polnischen Typgenehmigung täuschen lassen sollte. Die ist in Deutschland nämlich nichts wert, wenn nicht zusätzlich eine deutsche bzw. EWG-Betriebserlaubnis oder -Bauart-Genehmigung, eine EG-Typengenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen. Bezieht ein Autokäufer nicht-homologierte Teile von einer Werkstatt oder einem Händler, muss er darauf und die möglichen Folgen hingewiesen werden. Geschieht dies nicht, kann er den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten und Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler oder der Werkstatt geltend machen. (ar/hhg)

Quelle: Auto-Reporter.net

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